Talgemeinde ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie findet zwei Mal jährlich statt, im Frühling und im Herbst. Kompetenzen: | - Wahl von der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission, Friedensrichter, Friedensrichter-Stellvertreter und Gemeindeweibel
- Genehmigung der Gemeinderechnung und des Voranschlages
- Festsetzung des Steuerfusses
- Entscheid über den Erlass, die Aufhebung oder Abänderung von Reglementen, sofern ein Initiativantrag eingereicht oder das Referendum ergriffen worden ist
- Beschlussfassung über Anträge des Einwohnergemeinderates und der Stimmbürger
| | Voraussetzungen: | An der Talgemeinde sind alle in der Gemeinde Engelberg wohnhaften Kantonsbürger und niedergelassenen Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, und denen nicht, gestützt auf die Gesetzgebung, das Aktivbürgerrecht entzogen ist, stimmberechtigt. |
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