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Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahrens von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung. Die Baugesuchsformulare können Sie selbstverständlich auch unter Online-Dienste beziehen. Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie weiter unten bei den Publikationen.

Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.

Die Gemeinde Engelberg weist mit über 60 % einen Zweitwohnungsanteil von mehr als 20 % auf und untersteht somit den bundesrechtlichen Bestimmungen über den Zweitwohnungsbau. Die Gemeinde Engelberg vollzieht das Zweitwohnungsgesetz auf kommunaler Ebene. Gesetzesgrundlage ist das Bundesgesetzes über Zweitwohnungen (SR 702.0) und die Zweitwohnungsverordnung (SR 702.1). Weitere Informationen können unserem Merkblatt Zweitwohnungen, zu finden unter den Publikationen unten, entnommen werden.

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