Handlungsfähigkeitszeugnis
Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle
Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Sie können das Zeugnis direkt bei unserem Schalter im Gemeindehaus beziehen (bitte nehmen Sie einen Ausweis mit) oder wir stellen Ihnen das Zeugnis auf Ihre Bestellung gegen Rechnung zu.
Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person, das heisst die Person ist mündig und urteilsfähig. Die Kosten betragen Fr. 10.00. Bitte beachten Sie, dass das Handlungsfähigkeitszeugnis keinen Stragregisterauszug ersetzt. Dies können Sie beim Bund bestellen. Preis: 10.00
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