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Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen und freuen uns auf Sie!

Ab 1. Juni 2021 können Sie Ihren Wohnsitzwechsel mittels eUmzug melden.

Damit wir Sie in unser Einwohnerregister aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit der Wohnsitznahme bei uns am Schalter oder online anmelden. 

Wir benötigen für die Anmeldung folgende Unterlagen:

- Anmeldeformular (füllen wir mit Ihnen aus)
- Original Pass oder Identitätskarte bzw. Personalausweis
- Kopie Miet- oder Kaufvertrag Wohnung / Haus
- Kopie Arbeitsbestätigung / Arbeitsvertrag oder Nachweis über finanzielle Mittel
- Kopie aktuelles zivilstandsamtliches Dokument (Eheschein, Geburtsschein, etc.)
- Einreisebewilligung (nur bei Personen aus Drittstaaten und Zuzug Ausland)
- Original Ausländerausweis und Abmeldebestätigung des vorherigen Wohnortes (Zuzug innerhalb der Schweiz)
- Krankenkassennachweis (Kopie der aktuellen Versicherungspolice oder der Versicherungskarte mit Gültigkeitsdatum); bei Familien von allen Angehörigen

Bei ausländischen Staatsbürgern gilt die Anmeldung als erfolgt, wenn vom  Amt für Migration die Bewilligung vorliegt, bzw. der Ausländerausweis ausgestellt wurde. Allfällige Gebühren im Zusammenhang mit der Ausstellung der Bewilligung werden direkt durch das Amt für Migration erhoben. Seit dem 1. November 2020 werden in Obwalden die Ausländerausweise im Kreditkartenformat erstellt. 

Weitere Informationen zur Anmeldung von ausländischen Staatsbürgern und dem neuen Ausländerausweis finden Sie untenstehend unter Dokumente.

Krankenversicherungspflicht in der Schweiz

Seit dem 1. Juni 2002 ist das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz, der EG und ihren Mitgliedstaaten sowie das revidierte EFTA-Übereinkommen in Kraft. Seither besteht für alle ausländischen Personen sowie auch für Schweizer Bürger, welche neu in die Schweiz einreisen eine Krankenversicherungspflicht.

Die Krankenversicherung muss ab dem Zuzugsdatum bei einer schweizerischen Krankenkasse abgeschlossen werden. Die Bestätigung der Krankenkasse muss bereits bei der Anmeldung eingereicht werden.

Die Einwohnerkontrolle Engelberg ist verpflichtet zu prüfen, ob alle Einwohner von Engelberg krankenversichert sind. Kommt die Person ihrer Versicherungspflicht nicht nach, muss die Einwohnerkontrolle Engelberg sie einer Krankenversicherung zuweisen sowie Strafanzeige wegen Zuwiderhandeln gegen das Krankenversicherungsgesetz einreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier sowie unter Publikationen.

Preis

gratis

Zugehörige Objekte

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Anmeldeformular ausländische Staatsangehörige Download 0 Anmeldeformular ausländische Staatsangehörige
Informationen zum Ausländerausweis Download 1 Informationen zum Ausländerausweis
Merkblatt Obligation Krankenversicherung Download 2 Merkblatt Obligation Krankenversicherung
Merkblatt Zuzug ausländische Staatsangehörige Download 3 Merkblatt Zuzug ausländische Staatsangehörige
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