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Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.

Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person, das heisst die Person ist mündig und urteilsfähig.

Bestellen können Sie das Handlungsfähigkeitszeugnis bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde in Sarnen: www.ow.ch (Suchbegriff: Handlungsfähigkeitszeugnis)

Bitte beachten Sie, dass das Handlungsfähigkeitszeugnis keinen Strafregisterauszug ersetzt. Diesen können Sie beim Bundesamt für Justiz oder bei einer Poststelle bestellen.