Kopfzeile

Inhalt

Mit dem Campinggesetz vom 4. Dezember 2014 des Kantons Obwalden ist für die Bewilligung von Zeltlagern ausserhalb des Campingplatzes die Einwohnergemeinde zuständig. Grundsätzlich gilt, dass das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen zum Campieren ausserhalb des Campingplatzes nicht gestattet ist. Die Einwohnergemeinde kann jedoch Ausnahmen bewilligen an

- Jugendorganisationen,
- Veranstalter von Grossanlässen (längstens 4 Tage).

Falls ein solches Zeltlager errichtet werden soll, sei es für eine Jugendorganisation oder einen Anlass, ist zwingend ein Gesuch beim Departement Ordnung/Sicherheit einzureichen.

Das Gesuch können Sie hier herunterladen.

Kontakt/Gesuchseinreichung:

Sekretariat Ordnung/Sicherheit
Dorfstrasse 1
Postfach 158
6391 Engelberg

finanzverwaltung@gde-engelberg.ch

Zugehörige Objekte