Der Einwohnergemeinderat Engelberg unterstützt die Jugendförderung von Engelberger Vereinen und Institutionen für Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr mit gesetzlichem Wohnsitz in Engelberg mit finanziellen Beiträgen.
Die Vereine stellen einen wichtigen gesellschaftlichen Bestandteil der Gemeinde dar. Sie tragen dazu bei, dass Kinder und Jugendliche ihre Freizeit sinnvoll gestalten können. Durch finanzielle Beiträge soll die Jugendförderung in Engelberger Vereinen, namentlich in den Bereichen Gesellschaft, Kultur sowie Sport und Freizeit, unterstützt werden.
Der Einwohnergemeinderat stellt für die Jahre 2025 bis 2027 gemäss Beschluss der Talgemeinde vom 21. Mai 2024 einen jährlichen Beitrag von CHF 105‘000.00 für die Jugendförderung zur Verfügung.
Die Richtlinien für die Verteilung dieses jährlichen Beitrages wurden diesen Sommer in Zusammenarbeit mit den betroffenen Vereinen überarbeitet. Die angepassten Richtlinien wurden am 6. Oktober 2025 vom Einwohnergemeinderat genehmigt. Sie finden die aktuellen Richtlinien hier.
Anträge bis 15. November 2025 einreichen
Die Antragsformulare können unter Dokumente heruntergeladen werden.
Interessierte Vereine und Organisationen reichen ihre Gesuche mit den erforderlichen Belegen bis 15. November 2025 an die Kanzlei der Einwohnergemeinde ein. Auch Vereine, die in den Vorjahren ein Gesuch eingereicht haben, müssen ein neues Gesuch mit aktuellen Belegen einreichen. Die Gesuche aus den Vorjahren haben keine Gültigkeit mehr.
Abteilung Bildung und Sport
Zugehörige Objekte
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Meldeformular Vereine 2025 (PDF, 198.32 kB) | Download | 0 | Meldeformular Vereine 2025 |