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Sie besitzen eine Wohnung oder ein Haus in Engelberg, das als Zweitwohnsitz oder Ferienobjekt genutzt wird? Hier können Sie Ihr Objekt direkt online anmelden.

Bitte beachten Sie, dass auch Wohnungen und einzelne Zimmer, die über Airbnb angeboten werden, abgabepflichtig sind.

Dokumente

Tourismusreglement
Hilfestellung zur Berechnung der Nettowohnfläche Ihres Objekts

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Bitte füllen Sie alle mit einem Stern gekennzeichneten Felder aus und klicken Sie auf "weiter". Im Anschluss bitten wir Sie die Daten nochmals zu prüfen und mittels Klick auf "Senden" einzureichen. Falls Ihre Wohnung an eine Dauermieterschaft vermietet wird, sind auch die Angaben zur Mieterschaft zwingend auszufüllen.

Ergänzende Informationen können Sie unter "Weitere Bemerkungen" einfügen.

Unterlagen

Der Grundrissplan Ihres Objekts kann unter dem Punkt "Angaben zum Objekt" digital eingereicht werden. Alternativ können Sie uns den Grundrissplan auch via E-Mail oder Post einreichen.

Verfahren

Wir prüfen ob Ihr Objekt von der Beherbergungsgebühr betroffen ist und senden Ihnen gegebenenfalls die entsprechenden Veranlagungen. Bei Fragen kommen wir auf Sie zu.

Als Ferienwohnungsbesitzer/in und Entrichter/in der Beherbergungsgebühr in Engelberg können Sie die Zweitheimischenkarte beanspruchen. Mit der Zweitheimischenkarte profitieren Sie zusätzlich zu den Vergünstigungen mit der herkömmlichen Gästekarte von individuellen Spezialangeboten in Engelberg während des ganzen Jahres. Die Zweitheimischenkarte können Sie bei der Engelberg-Titlis Tourismus AG unter www.engelberg.ch kostenlos bestellen.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.