Die Einwohnergemeinde Engelberg unterstützt die Jugendförderung von Engelberger Vereinen und Institutionen für Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr mit gesetzlichem Wohnsitz in Engelberg mit einem Beitrag von CHF 105'000.00 pro Jahr.
Die bestehenden Richtlinien wurden in Zusammenarbeit mit den Vereinen überarbeitet. Der Einwohnergemeinderat hat die neuen Richtlinien am 6. Oktober 2025 genehmigt. Diese traten rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft.
Der Gesamtbetrag wird in Form von Sockelbeiträgen in der Höhe von CHF 400.00 je Verein und in Form von kosten- und teilnehmerabhängigen Beiträgen ausgerichtet. Die Gemeinde übernimmt maximale Kosten von 150% der Durchschnittskosten pro in Engelberg wohnhaftem Kind über alle Vereine.
Die Engelberger Vereine und Institutionen wurden im Engelberger Anzeiger aufgerufen, anhand eines Meldeformulars bis zum 15. November 2025 ein Gesuch um Jugendförderungsbeiträge für das Jahr 2025 einzureichen.
Es sind 14 Gesuche eingegangen; namentlich von: Kleinkaliber Schützen Engelberg, Bikeclub Engelberg, DTV Damenturnverein, EHC Engelberg-Titlis, Engelberger Sportclub, Familienfasnächtler Engelberg, Golfclub Engelberg-Titlis, Internationaler Schlittschuhclub Engelberg, Nordic Engelberg, Schwingerverein Engelberg, Seilziehclub Engelberg, Skiclub Engelberg, SAC Jugendorganisation und Tennisclub Engelberg.
Die Abteilung Bildung prüfte die eingegangenen Gesuche aufgrund der Richtlinien. Sie wertete die eingereichten Kosten für die Juniorenabteilungen der Vereine und Institutionen aus und ordnete die Kosten den vier Bereichen "Infrastruktur", "Material", "Trainer" und "Verband" zu. Dabei wurde auf eine möglichst hohe Transparenz und Gleichbehandlung geachtet.
Die Gesamtkosten über alle Vereine geteilt durch die Anzahl Junioren/Juniorinnen aller Vereine ergeben die durchschnittlichen Kosten je Verein. Die effektiven Kosten pro Junior/Juniorin je Verein werden im Verhältnis zu den Durchschnittskosten gestellt. Die Einwohnergemeinde Engelberg subventioniert Kosten von bis zu maximal 150% im Vergleich zu den Durchschnittskosten. Der Gemeindebeitrag wird gewichtet auf die in Engelberg wohnhaften Junioren/Juniorinnen heruntergerechnet. Die berechtigten Vereine erhalten den prozentualen Anteil gemäss ihren Kosten pro Anzahl in Engelberg wohnhafte Junior/Juniorin.
Am 3. Dezember 2025 hat die Geschäftsleitung der Einwohnergemeinde die Auszahlung der Beiträge auf die unterstützungsberechtigten Vereine für das Jahr 2025 im Sinne der Richtlinien festgelegt.
Abteilung Bildung und Sport
Zugehörige Objekte
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| Verteilung Jugendförderung 2025 (PDF, 557.62 kB) | Download | 0 | Verteilung Jugendförderung 2025 |