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8. Mai 2024
Unterstützung von Vereinen und Institutionen in der Jugendförderung in Engelberg für das Jahr 2024

Der Einwohnergemeinderat Engelberg unterstützt die Jugendförderung von Engelberger Vereinen und Institutionen für Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr mit gesetzlichem Wohnsitz in Engelberg mit finanziellen Beiträgen. Die Vereine können Gesuche bis zum 15. Juni 2024 einreichen.

Die Vereine stellen einen wichtigen gesellschaftlichen Bestandteil der Gemeinde dar. Sie tragen dazu bei, dass Kinder und Jugendliche ihre Freizeit sinnvoll gestalten können. Durch finanzielle Beiträge soll die Jugendförderung in Engelberger Vereinen, namentlich in den Bereichen Gesellschaft, Kultur sowie Sport und Freizeit, unterstützt werden. Im Speziellen sollen Vereine mit hohen Infrastruktur-Benützungsgebühren entlastet werden.

Der Einwohnergemeinderat stellt für die Jahre 2022 bis 2024 gemäss Beschluss der Talgemeinde vom 23. November 2021 einen jährlichen Beitrag von CHF 100‘000.00 zur Verfügung, der gemäss Richtlinien auf die unterstützungsberechtigten Vereine zugeteilt wird. Der Betrag wird in Form von Sockelbeiträgen und in Form einer leistungs-, kosten- und teilnehmerabhängigen Unterstützung ausgerichtet.

 

Anträge bis 15. Juni 2024 einreichen

Das Meldeformular für das Jahr 2024 finden Sie in den Dokumenten. Die vom Einwohnergemeinderat erlassenen Richtlinien zur Unterstützung von Vereinen und Institutionen in der Jugendförderung können unter folgendem Link heruntergeladen werden.

Interessierte Vereine und Organisationen reichen ihre Gesuche mit den erforderlichen Belegen bis 15. Juni 2024 an die Kanzlei der Einwohnergemeinde ein. Auch Vereine, die in den Vorjahren ein Gesuch eingereicht haben, müssen ein neues Gesuch mit aktuellen Belegen einreichen. Die Gesuche aus den Vorjahren haben keine Gültigkeit mehr.

 

Abteilung Bildung, Kultur und Sport

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