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6. November 2025

Der Einwohnergemeinderat Engelberg hat mit Beschluss Nr. 2025-215 die Aufhebung des Sozialhilfereglements vom 27. Oktober 2010 beschlossen.

Das kantonale Sozialhilfegesetz regelt die öffentliche Sozialhilfe und definiert diese grundsätz­lich als Aufgabe der Einwohnergemeinde. Seit dem 1. Juli 2023 wird die öffentliche Sozialhilfe vom Zweckverband Regionaler Sozialdienst wahrgenommen. Für eine gemeindeeigene Regelung in einem Sozialhilfereglement besteht somit keine Notwendigkeit mehr. Das Sozialhilfereglement ist daher aufzuheben.

Gemäss Art. 93 Ziff. 4 der Kantonsverfassung fällt der Entscheid über die Aufhebung von all­gemeinverbindlichen Reglementen in die Zuständigkeit der Talgemeinde, sofern ein Initiativantrag eingereicht oder das Referendum ergriffen worden ist. Beim Sozialhilfereglement vom 27. Oktober 2010 handelt es sich um ein allgemeinverbindliches Gemeindereglement. Die Aufhebung ist daher dem fakultativen Referendum zu unterstellen und anschliessend gemäss Art. 89 Abs. 3 der Kantonsverfassung vom Regierungsrat genehmigen zu lassen.

Die Aufhebung des Sozialhilfereglements der Einwohnergemeinde Engelberg vom 27. Oktober 2010 unterliegt gemäss Art. 87 der Kantonsverfassung dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist von 30 Tagen läuft am 9. Dezember 2025 ab.