Die Brandgefahr in den Kantonen Obwalden und Nidwalden bleibt aufgrund der anhaltenden Trockenheit gross. Das seit dem 10. Juli geltende Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt deshalb bis auf Weiteres in Kraft. Im Hinblick auf den Nationalfeiertag weist das Feuerwehrinspektorat Ob- und Nidwalden darauf hin, dass in beiden Kantonen keine Feuerwerkskörper abgebrannt und keine 1.-August- oder Höhenfeuer entzündet werden dürfen.
Feuerwerk und Höhenfeuer verboten
Unabhängig vom Abstand zum Wald dürfen in Obwalden und Nidwalden im Hinblick auf den Nationalfeiertag keine Feuerwerkskörper abgebrannt und keine 1.-August- oder Höhenfeuer entzündet werden. Davon ausgenommen sind einzig polizeilich bewilligte Feuerwerke auf Seen, sofern ein Abstand von mindestens 200 Metern zum Ufer eingehalten wird. Erlaubt bleibt das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills. Sofern der Mindestabstand von 50 Metern zum Wald eingehalten wird, dürfen auch Holzkohlegrills, Cheminées oder Feuerschalen in Gärten und auf Balkonen verwendet werden.
Die komplette Medienmitteilung finden Sie im Anhang.
Bildquelle: https://www.waldbrandgefahr.ch/
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