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Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen und freuen uns auf Sie!

Sie können Ihren Wohnsitzwechsel innerhalb der Schweiz mittels eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. melden.

Bei einem Zuzug aus dem Ausland müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit der Wohnsitznahme bei uns am Schalter oder online anmelden. 

Wir benötigen für die Anmeldung folgende Unterlagen:
- Anmeldeformular (zu finden unter Dokumente)
- Kopie/Scan Pass oder Identitätskarte bzw. Personalausweis
- Kopie/Scan Miet- oder Kaufvertrag Wohnung / Haus
- Kopie/Scan Arbeitsvertrag oder Nachweis über finanzielle Mittel
- Kopie/Scan aktuelles zivilstandsamtliches Dokument (Eheschein, Geburtsschein, etc.)
- Einreisebewilligung (nur bei Personen aus Drittstaaten und Zuzug Ausland)
- Krankenkassennachweis (Kopie der aktuellen Versicherungspolice oder der Versicherungskarte mit Gültigkeitsdatum); bei Familien von allen Angehörigen

Bitte reichen Sie uns die aufgeführten Dokumente via Mail einwohnerkontrolle@gde-engelberg.ch ein

Bei ausländischen Staatsbürgern gilt die Anmeldung als erfolgt, wenn vom  Amt für MigrationExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. die Bewilligung vorliegt, bzw. der Ausländerausweis ausgestellt wurde. Allfällige Gebühren im Zusammenhang mit der Ausstellung der Bewilligung werden direkt durch das Amt für Migration erhoben.

Familiennachzug

Ziehen Sie mit Ihrer Familie aus dem Ausland nach Engelberg und haben nur Sie einen Arbeitsvertrag, muss für die restlichen Familienmitglieder vorgängig beim Amt für Migration ein Gesuch um Familiennachzug eingereicht werden. Der Zuzug der übrigen Familienmitgliedern kann erst nach der Bewilligung vom Amt für Migration erfolgen.

Obwalden - Gesuch um Familiennachzug EU/EFTAExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Obwalden - Gesuch um Familiennachzug 3. StaatExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie untenstehend unter Dokumente.

Krankenversicherungspflicht in der Schweiz

Seit dem 1. Juni 2002 ist das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz, der EG und ihren Mitgliedstaaten sowie das revidierte EFTA-Übereinkommen in Kraft. Seither besteht für alle ausländischen Personen sowie auch für Schweizer Bürger, welche neu in die Schweiz einreisen eine Krankenversicherungspflicht.

Die Krankenversicherung muss ab dem Zuzugsdatum bei einer schweizerischen Krankenkasse abgeschlossen werden. Die Bestätigung der Krankenkasse muss bereits bei der Anmeldung eingereicht werden.

Die Einwohnerkontrolle Engelberg ist verpflichtet zu prüfen, ob alle Einwohner von Engelberg krankenversichert sind. Kommt die Person ihrer Versicherungspflicht nicht nach, muss die Einwohnerkontrolle Engelberg sie einer Krankenversicherung zuweisen sowie Strafanzeige wegen Zuwiderhandeln gegen das Krankenversicherungsgesetz einreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sowie unter Publikationen.

Preis

gratis

Zugehörige Objekte

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Anmeldeformular ausländische Staatsangehörige (DOTX, 1.97 MB) Download 0 Anmeldeformular ausländische Staatsangehörige
Merkblatt Meldewesen ausländische Staatsangehörige (PDF, 232 kB) Download 1 Merkblatt Meldewesen ausländische Staatsangehörige
Merkblatt Obligation Krankenversicherung (PDF, 27 kB) Download 2 Merkblatt Obligation Krankenversicherung
Anmeldung Saisonmitarbeiter (4 - 12 Monate) (DOTX, 168 kB) Download 3 Anmeldung Saisonmitarbeiter (4 - 12 Monate)