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Eine handlungsfähige Person bestimmt mit der Erstellung eines Vorsorgeauftrages eine natürliche oder juristische Person, die im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit die Personensorge oder Vermögenssorge übernimmt oder sie im Rechtsverkehr vertritt; und sie umschreibt deren Aufgaben.

Der Vorsorgeauftrag kann nicht bei der Einwohnergemeinde deponiert werden.

Hier gelangen Sie zu den Informationen betreffend den Vorsogeauftrag.