Kopfzeile

Inhalt

Gemeinden

Wolfenschiessen und Engelberg

Gesuchstellerin

Bergbahnen Engelberg-Trübsee-Titlis AG, Poststrasse 3, 6390 Engelberg

Gegenstand

Bau der neuen Pendelbahn Stand - Titlis / Linie II

Einspurige Pendelbahn vom Stand zum Titlis mit einer Förderleistung von 500 Personen pro Stunde.

Talstation: 2'428 m. ü. M. (2‘674‘726.48 / 1‘181‘695.78)

Bergstation: 2‘992 m. ü. M. (2‘675‘126.72 / 1‘180’487.60)

Höhendifferenz: 564.00 Meter

Länge horizontal: 1‘272.75 Meter

Das Projekt umfasst zudem ein unterirdischer Verbindungsgang zwischen der neuen Bergstation der Linie II und der bestehenden Bergstation der Linie I (Rotair) sowie Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen nach der Umweltgesetzgebung.

Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.

UVP-Pflicht

Das Bauvorhaben unterliegt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung gemäss dem Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01). Der Umweltverträglichkeitsbericht ist Teil der Gesuchsunterlagen.

Verfahren

Ordentliches seilbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren nach den Artikeln 9 ff. des Seilbahngesetzes (SebG, SR 743.01) und den Artikeln 11 ff. der Seilbahnverordnung (SebV, SR 743.011), subsidiär nach dem Eisen-bahngesetz (Art. 18 ff. EBG; SR 742.101). Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).

Öffentliche Auflagen

Die Planunterlagen können vom 30. April 2020 bis 2. Juni 2020 während der ordentlichen Öffnungszeiten in den Gemeindeverwaltungen Wolfenschiessen und Engelberg eingesehen werden. Online finden Sie die Akten hier.

Aussteckung

Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen werden während der Auflagefrist im Gelände ausgesteckt und die Hochbauten werden profiliert.

Einsprachen

Einsprache kann erheben, wer nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.101) und dem EntG Partei ist.

Einsprachen müssen schriftlich und innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen I, 3003 Bern eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (vgl. Art. 18f Abs. 2 EBG in Verbindung mit Art. 35 - 37 EntG). Für nachträgliche Forderungen gilt Art. 41 EntG.

Einwände betreffend die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen.

Ist aufgrund der aktuellen COVID-19-Massnahmen die Einsichtnahme in die Unterlagen vor Ort nicht möglich, melden Sie sich beim Bundesamt für Verkehr (sekretariatIN@bav.admin.ch; Tel. 058 483 05 55).

Hinweis

Im Sinne der Verfahrenskoordination erfolgt diese öffentliche Auflage gleichzeitig und getrennt von der öffentlichen Auflage der Mitwirkungsauflage kantonaler Richtplan Entwurf der Änderung 2020 Touristische Nutzung Klein-Titlis, der öffentlichen Auflage Zonenplanänderung Sondernutzungszone Klein Titlis und Sondernutzungszone Seilbahnanlagen in der Gemeinde Engelberg, der öffentlichen Auflage Teilrevision Nutzungsplanung  Sondernutzungszone Seilbahnanlagen (SZseb) in der Gemeinde Wolfenschiessen und der öffentlichen Auflage seilbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren Ersatzneubau Bergstation Pendelbahn Stand-Titlis (Rotair) in der Gemeinde Engelberg. Die öffentliche Auflage des Baubewilligungsgesuchs Umbau Richtstrahlturm Titlis, Gemeinde Engelberg, erfolgt ab dem 30. April 2020 und dauert bis und mit 11. Mai 2020.

Bern, 22. April 2020
Bundesamt für Verkehr, 3063 Ittigen

Informationen

Datum
30. April 2020

Zugehörige Objekte