(Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen, VVEA).
Die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA SR 814.600) wurde im Jahr 2015 totalrevidiert. Entstanden ist eine innovative und auch mutige Verordnung, welche einerseits die bewährten Prozesse der Abfallentsorgung beibehält und weiter optimiert. Gleichzeitig wurden aber neue Regelungen eingeführt und damit die Weichen für einen zukunftsfähigen Umgang mit Abfall gestellt.
Insbesondere Bauabfälle sollen möglichst vollständig zu qualitativ hochstehenden Recyclingprodukten verwertet werden. Damit werden weniger Ressourcen verbraucht und der knappe Deponieraum wird geschont. Bei einem Neubau-, Umbau- oder Rückbau von Bauten und Anlagen können sehr unterschiedlich zusammengesetzte Materialien anfallen. Sie sind mengenmässig in der Schweiz die mit Abstand wichtigste Abfallkategorie und oftmals sind sie auch mit Schadstoffen belastet. Zu den Bauabfällen gehören neben dem Rückbaumaterial beispielsweise auch Aushub- und Ausbruchmaterial, abgetragener Boden, brennbare Bauabfälle oder Altmetall.
Laut Art. 16 der Abfallverordnung müssen bei Bauarbeiten der Baubewilligungsbehörde mit dem Baubewilligungsgesuch Angaben über die Art, Qualität und Menge der anfallenden Abfälle und über die vorgesehene Entsorgung gemacht werden. Diese Angaben sind erforderlich, wenn voraussichtlich mehr als 200 m3 Bauabfälle anfallen oder Bauabfälle mit umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Stoffen wie polychlorierte Biphenyle (PCB), polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Blei oder Asbest zu erwarten sind.
Sofern die Bauherrschaft ein Entsorgungskonzept erstellt hat, muss sie der Baubewilligungsbehörde auf deren Verlangen nach Abschluss der Bauarbeiten nachweisen, dass die angefallenen Abfälle entsprechend den Vorgaben entsorgt wurden.
Diese Neuerung wird ab dem 1. Januar 2023 im Kanton Obwalden flächendeckend umgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt werden die notwendigen Unterlagen von allen Gemeinden mit den jeweiligen Baueingabeunterlagen eingefordert. Um den Gemeinden den Vollzug zu erleichtern, haben die Umweltämter der Zentralschweizer Kantone zusammen mit anderen Kantonen das Merkblatt "Schadstoffermittlung und Entsorgungskonzept" herausgegeben. Dieses ist auf der Homepage des Kantons unter folgendem Link verfügbar: https://www.ow.ch/publikationen/25625. In diesem Merkblatt können die wesentlichen Anforderungen an die Schadstoffermittlung und die Erstellung eines Entsorgungskonzepts nachgelesen werden.
Informationen
- Datum
- 27. Oktober 2022
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Abteilung Bau und Infrastruktur | +41 41 639 52 30 | bauamt@gde-engelberg.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Entsorgung | +41 41 639 52 23 | entsorgungshof@gde-engelberg.ch |