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Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei der Einwohnerkontrolle abmelden. Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.

Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

- Schriftenempfangsschein (sofern vorhanden)
- Ausweisschriften (Pass, Identitätskarte)

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

- Wegzugsformular
- Reisepass (für alle Familienmitglieder)
- Original Ausländerausweis (für alle Familienmitglieder)

Weitere Informationen zur Abmeldung von ausländischen Staatsbürgern finden Sie auf dem Merkblatt unter den Publikationen unten.

Preis

gratis

Zugehörige Objekte